Liebe Eltern und Patienten,
trotz langer Verhandlungen konnten sich der GKV-Spitzenverband und die KBV nicht einigen bezgl. der Verrechnung der momentan laufenden PCR-Abstriche.
Das heißt leider, dass die Versicherten die Leidtragenden sind. Aktuell können somit keine PCR-Untersuchungen auf das Coronavirus in unserer Praxis für gesetzlich versicherte Patienten angeboten werden. Einzige Ausnahme ist dann noch, wenn ein positiver Eigenschnelltest vorgelegt werden kann. Dann ist die Berechtigung des §4a der Testverordnung gegeben.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis,
Ihr Team docs4kids
Zuletzt geändert am: 5.4.2022 um 08:37
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